Mein Dorf

Das PPRNP

Das PPRNP in Val d'Isère

Der Plan zur Vorbeugung voraussehbarer Naturgefahren (Plan de Prévention des Risques Naturels Prévisibles, PPRNP) regelt die Nutzung des Bodens in Abhängigkeit von den Naturgefahren, denen er ausgesetzt ist. Diese Regelung, die für das Stadtplanungsdokument verbindlich ist, reicht vom Bauverbot bis zur Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen zu bauen. Der PPRNP ist ein Dokument, das von den staatlichen Stellen verfasst wird.

Risiko Überschwemmung

Risiko Berg

Mit Präfekturerlass Nr. 2022-0156 vom 18. März 2022 wurde genehmigt :

  • die Änderung Nr. 2 des 2006 genehmigten Plans zur Prävention von Naturgefahren in Val d'Isère und die Änderung Nr. 1 der 2018 vorzeitig genehmigten allgemeinen Überarbeitung Nr. 2 des PPRn.

Von nun an bevorzugen die auf die Gemeinde Val d'Isère anwendbaren PPRn Vorschriften in Bezug auf die Mittel (bauliche Bestimmungen), die den Einsatz neuer technischer Lösungen (widerstandsfähige Verglasungen, verstärkte Fensteröffnungen) ermöglichen, die den Schutzzielen entsprechen.

Bestimmte bauliche Vorkehrungen, wie das Verbot von Öffnungen an den am stärksten exponierten Fassaden, die schädlichen Kräften oder Energien ausgesetzt sind, bleiben jedoch vorgeschrieben.

Ein neuer Einschub erinnert an die Vorrechte der Gebietskörperschaft bei der Prüfung von Stadtplanungsgenehmigungen. Er betont die Verantwortung des Bauherrn für die Umsetzung der Maßnahmen und die Verpflichtung, eine Bescheinigung vorzulegen, die die ordnungsgemäße Berücksichtigung der Einschränkungen im Projekt durch einen Fachmann garantiert.

Im Folgenden finden Sie die zur Verfügung gestellten Dokumente zu dieser Änderung :


Durch einen Urteil vom 22. Dezember 2020Das Verwaltungsgericht Grenoble hat den Erlass vom 30. April 2018 aufgehoben, der den Entwurf der Revision Nr. 2 des Teils "Risques Montagne" des PPRN der Gemeinde Val d'Isère für Sektoren der Gemeinde, in denen die vorhersehbaren Naturgefahren als gleich oder geringer als die in dem am 27. April 2006 genehmigten PPRN bewerteten Risiken identifiziert wurden, sofort einklagbar macht.

  • Für Grundstücke, die im PPRN von 2018 als gleiches oder geringeres Risiko eingestuft werden als das im PPRN von 2006 bewertete, gilt der PPRN von 2006.
  • Für Grundstücke, die im PPRN von 2018 als eine Verschlechterung des Risikos gegenüber dem im PPRN von 2006 bewerteten Risiko eingestuft werden, gilt der PPRN von 2018.

Es gelten die jeweils strengeren Bestimmungen dieser beiden Versionen des NRPP.

PPRN 2018

PPRN 2006

Informationen

Leiterin der Abteilung

Remi DIE EICHE

Kontaktieren Sie die Abteilung

+33 4 79 06 01 60
urbanisme@valdisere.fr

- Öffnungszeiten Winter
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

- Öffnungszeiten Zwischensaison und Sommer
Montag bis Mittwoch: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Das Katasteramt ist für die Öffentlichkeit zugänglich :
Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr.


Zurück zur Startseite