Alltägliches Leben

Zivilstand

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den häufigsten Schritten im Zusammenhang mit dem Zivilstandswesen.

  • Antrag auf eine vollständige Kopie oder einen Auszug einer Urkunde
  • Familienbuch
  • Anerkennung eines Kindes
  • Geburt eines Kindes
  • Standesamtliche Trauung
  • Ziviler Solidaritätspakt (Pacs)
  • Todesfälle

Für weitere Informationen zu allen zivilstandsrechtlichen Vorgängen steht Ihnen das Standesamt zur Verfügung.


Antrag auf eine vollständige Kopie oder einen Auszug einer Urkunde

Benötigen Sie eine Kopie einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?

-> Die Bedingungen für die Ausstellung und Vervielfältigung dieser Dokumente sind gesetzlich geregelt.
    Konsultieren Sie vorab die Abteilung @docs um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, darauf zuzugreifen.

Sie können eine vollständige Kopie oder einen Auszug beantragen indem Sie mit einem Ausweisdokument im Rathaus vorstellig werden oder über den Online-Dienst :

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Zivilstandsurkunden


Familienbuch

Das Familienbuch ist ein offizielles Dokument, das bei der Geburt des 1.er Kind oder bei der zivilen Eheschließung. Er legt Auszüge aus den Personenstandsurkunden der Mitglieder einer Familie vor. Es muss dem Standesbeamten bei jedem Ereignis, das nach seiner Ausstellung eintritt, vorgelegt werden (Heirat der Eltern, Geburt, Adoption, Scheidung, Tod usw.).

Das Familienbuch enthält auch Texte, die sich mit dem Familienrecht befassen.

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Familienbuch


Anerkennung eines Kindes

Sie sind nicht verheiratet und möchten Ihr Kind anerkennen?

Für die Mutter reicht es aus, wenn ihr Name in der Geburtsurkunde angegeben ist. Für den Vater ist die Anerkennung erforderlich, um das Abstammungsverhältnis zum Kind herzustellen. Wenn das Paar verheiratet ist, muss der Vater sein Kind nicht anerkennen.

Für eine Anerkennung festlegenGehen Sie mit folgenden Unterlagen zum Rathaus:

  • Identitätsnachweis (nationaler Personalausweis oder Reisepass),
  • Nachweis des Wohnsitzes oder Aufenthalts (nicht älter als 3 Monate).

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Anerkennung eines Kindes (unverheiratetes Paar)


Geburt eines Kindes

Werden Sie bald Eltern?

Die Geburtsmeldung ist obligatorisch. Sie muss im Rathaus des Geburtsortes von einer Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war. innerhalb von 5 Tagen die auf den Tag der Entbindung folgen (außer Samstag, Sonntag und Feiertag).

Für die Geburt eines Kindes meldenStellen Sie sich vor im Rathaus des Geburtsortes muni(e) aus :

  • Ärztliche Bescheinigung über die Entbindung,
  • Erklärung zur Namenswahl (wenn die Eltern diesen Schritt unternehmen),
  • Anerkennungsurkunde (falls diese vor der Geburt ausgestellt wurde),
  • Wohn- oder Aufenthaltsnachweis, der nicht älter als drei Monate ist (wenn vor der Geburt keine Anerkennung ausgestellt wurde),
  • Identitätsnachweise der Eltern (nationale Personalausweise oder Reisepässe),
  • Familienbuch, um das Kind dort einzutragen (wenn die Eltern bereits ein Familienbuch besitzen).

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Erklärung der Geburt


Standesamtliche Trauung

Möchten Sie in Val-d'Isère standesamtlich heiraten?

Vor Ihre Akte für die zivile Eheschließung zusammenstellen, überprüfen Sie, dass antworten Sie ...den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches:

Code Civil - Kapitel II - Artikel 165: "Die Ehe wird öffentlich in einer republikanischen Zeremonie durch den Standesbeamten von die Gemeinde, in der einer der Ehegatten oder einer ihrer Eltern seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat am Tag der Veröffentlichung".

Wenn dies der Fall ist, können Sie die Unterlagen für die standesamtliche Trauung herunterladen das Sie vollständig ausfüllen und dem Sie alle geforderten Nachweise beifügen. (die zusammenfassende Liste herunterladen).

-> Die Akte muss spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Datum der Feier vollständig im Rathaus eingereicht werden. Der Standesbeamte wird den Antrag prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen späteren Termin zu vereinbaren, an dem die letzten notwendigen Verwaltungsschritte erledigt und die Organisation der Zeremonie mit Ihnen abgestimmt werden kann.

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Hochzeit in Frankreich


Ziviler Solidaritätspakt (Pacs)

Sie möchten einen Pacs abschließen, ändern oder auflösen?
In jedem Fall ist es wichtig, sich vorab mit der Merkblatt.

 

Abschluss eines Pacs

Wichtig : Ihr Pacs kann in der Rathaus Ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder bei einem Notar. Das folgende Verfahren betrifft nur den Fall, dass ein Pacs auf dem Rathaus geschlossen wird.

Für einen zivilen Solidaritätspakt (Pacs) schließenWenn Sie eine Ehe eingehen wollen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, eine gemeinsame Erklärung ausfüllen und eine Vereinbarung aufsetzen.

-> Neu : Sie können eine Online-Vorantrag auf Abschluss eines Pacs. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, sich auf das Verfahren vorzubereiten, indem Sie eine Online-Vorabeinreichung vornehmen.

Sie müssen die folgenden Belege ausfüllen und beifügen:

  • Gemeinsame Erklärung zum Abschluss eines Pacs
  • Pacs-Vereinbarung (Sie können die Mustervertrag für einen Pacs oder verfassen Sie Ihre eigene Konvention - erkundigen Sie sich bei einem Notar im zweiten Fall),
  • Kopien der Identitätsnachweise der Partner (nationale Personalausweise oder Reisepässe),
  • Auszug aus der Geburtsurkunde jedes Ehepartners (nicht älter als 3 Monate),
  • Nachweis des Wohnsitzes in Val-d'Isère auf den Namen eines Ehepartners/einer Ehepartnerin (nicht älter als 3 Monate),

-> Das Dossier muss eingereicht werden vollständig im Rathaus. Der Standesbeamte bearbeitet den Antrag und setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die tatsächliche Schließung Ihres Pacs zu vereinbaren. Beide Partner müssen bei diesem Termin anwesend sein und ihren Personalausweis mitbringen.

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Verpartnert werden und Auswirkungen eines Pacs

 

Änderung eines Pacs

Wichtig : Sie müssen sich an das Standesamt wenden, das Ihren ursprünglichen PACS eingetragen hat (Rathaus, Gericht, Notar, Konsulat oder Botschaft). Das folgende Verfahren betrifft nur den Fall der Änderung eines ursprünglich im Rathaus eingetragenen PACS.  

Sie haben eine Partnerschaft geschlossen und möchten die Regeln für die Organisation Ihres Zusammenlebens ändern?

-> Um Ihren zivilen Solidaritätspakt (Pacs) zu ändern, müssen Sie beide einverstanden sein. Sie können Ihren Pacs frei ändern, vorausgesetzt, Sie halten sich an die wichtigsten Regeln (Verpflichtung zum Zusammenleben, Solidarität für die laufenden Ausgaben, ...).

Sie müssen die folgenden Belege ausfüllen und beifügen:

-> Die Akte muss vollständig eingereicht oder per Einschreiben mit Rückschein adressiert. Der Standesbeamte beurkundet die Änderung und gibt Ihnen die Vereinbarung zurück.

Weitere Informationen über Service-public.fr : Einen Pacs ändern

 

Auflösung eines Pacs

Wichtig : Sie müssen sich an das Standesamt wenden, das Ihren ursprünglichen PACS eingetragen hat (Rathaus, Gericht, Notar, Konsulat oder Botschaft). Das folgende Verfahren betrifft nur den Fall der Auflösung eines ursprünglich im Rathaus eingetragenen Pacs.

Im Falle einer Trennung :

  • Wenn Sie alle beide einverstanden für die Auflösung des Pacs müssen Sie eine Gemeinsame Erklärung zur Auflösung des Pacs und fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei.
  • Wenn ein(e) einzelne(r) Partner(in) die Auflösung des Pacs beantragen möchte, muss er/sie sich an einen Justizkommissar (früher Gerichtsvollzieher) wenden, damit dieser den anderen Partner darüber informiert. - erkundigen Sie sich bei einem Justizkommissar.

Der Justizkommissar informiert den Standesbeamten des Rathauses, in dem der Pacs ursprünglich eingetragen wurde.

 

Im Falle einer Heirat :

  • Mit der Person, mit der Sie verpartnert sindDie Auflösung des Pacs erfolgt automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
  • Mit einer anderen Person als der, mit der Sie verpartnert sindDie Auflösung des Pacs erfolgt automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.

Der Standesbeamte des Rathauses des Ortes der standesamtlichen Trauung informiert den Standesbeamten des Rathauses, in dem der Pacs ursprünglich eingetragen wurde. Dieser informiert anschließend beide Partner über die Auflösung des Pacs.

 

Im Falle des Todes Ihres Partners :

  • Die Auflösung des Pacs erfolgt automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.

Der Standesbeamte des Rathauses, in dem der Pacs ursprünglich eingetragen wurde, registriert die Auflösung des Pacs.

 

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Lösen Sie einen Pacs


Todesfälle

Wenn sich in der Gemeinde ein Todesfall ereignet :

  • Ein Arzt stellt den Tod fest und stellt eine Sterbeurkunde aus,
  • Ein Angehöriger, ein Vertreter des Bestattungsinstituts oder der Polizei - geht zum Rathaus der Gemeinde, in der der Todesort liegt, um den Tod zu melden, und hat folgende Dokumente bei sich:
    • seinen Personalausweis
    • wenn möglich die vom Arzt ausgestellte Sterbeurkunde,
    • alle Dokumente, die die Identität des Verstorbenen betreffen (z. B. Personalausweis, Familienstammbuch, Geburtsurkunde),
  • Der Standesbeamte stellt eine Sterbeurkunde aus, die von der Person, die die Erklärung abgibt, unterzeichnet wird.

Diese Schritte sollten so bald wie möglich unternommen werden, damit anschließend die anderen mit dem Todesfall verbundenen Schritte (Beerdigung, ...) durchgeführt werden können.

Für Anfragen bezüglich des Rechts auf Bestattung auf dem Gemeindefriedhof von Val-d'Isère wenden Sie sich bitte an uns.

-> Weitere Informationen über Service-public.fr : Meldung eines Todesfalls