Alltägliches Leben

Erklärung

Besitzen Sie eine möblierte Touristenunterkunft? Möchten Sie Ihre Wohnung in eine möblierte Ferienwohnung, ein Gästehaus umwandeln oder Ihre Wohnung gelegentlich für eine kurze Zeit vermieten? Sie müssen Ihre Tourismusmöbel bei der Stadtverwaltung anmelden.

 

Rückruf : Die möblierte Vermietung als Hauptwohnsitz entspricht nach dem Gesetz ALUR einer Wohnung, die von einem Mieter mindestens acht Monate des Jahres bewohnt wird (außer bei beruflichen Verpflichtungen, aus gesundheitlichen Gründen oder im Falle höherer Gewalt). À Umgekehrt sieht die kurzfristige möblierte Vermietung vor punktuell eine Laufkundschaft für einen Aufenthalt von einer Nacht, einer Woche oder einem Monat zu empfangen, bis zu einer Höchstgrenze von 90 Tagen pro Mieter (Artikel D.324-1 des Tourismusgesetzes).

 

Achtung : Alle Eigentümer von Tourismusmöbeln, die ihre Erklärungsbemühungen durchgeführt haben vor dem 1er Dezember 2023 müssen sie neu machen.

 

Wie meldet man seine möblierte Ferienwohnung an?

1 - Gehen Sie zu folgendem Link : https://www.declaloc.fr/

2 - Wählen Sie die Gemeinde von "Val-d'Isère"

3 – Ein Melderkonto erstellen (das Konto muss im Namen des Eigentümers der Unterkunft erstellt werden)

4 – Ihre Unterkunft anmelden indem Sie das Formular "déclaration meublé de tourisme" ausfüllen.

5 - Zugriff auf die Meldebestätigung und Ihre Registriernummer bis zu 13 Zeichen von Ihrem Desktop aus.

 

Ein Vermieter, der es versäumt, eine Touristenunterkunft anzumelden, kann mit einer zivilrechtlichen Geldstrafe von bis zu 5 000 € belegt werden.

 

Informationen

Leiterin der Abteilung

Empfang des Rathauses

Kontaktieren Sie die Abteilung

+33 4 79 06 01 60
mairie@valdisere.fr

WINTER :
Montag bis Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

ZWISCHENSAISON UND SOMMER :
Montag bis Mittwoch: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr


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