Alltägliches Leben

P.L.U & P.A.D.D.

Inhaltsverzeichnis :

1- PLU, die nach der Genehmigung der beiden erleichterten Revisionen durch den Stadtrat am 7. November 2022 in Kraft getreten ist ;

2- Laufende Verfahren zur Anpassung der PLU :

a) Generalüberholung der PLU ;

b) Änderung des allgemeinen Rechts Nr. 2 (Verordnung) ;

c) Änderung des allgemeinen Rechts Nr. 3 (Mehrzweckgebäude) ;

3- Bereitstellung von Dokumenten nach der Genehmigung von Verfahren :

a) Leichte Revision Nr. 1 ;

b) Leichte Revision Nr. 2.


1 - PLU in Kraft nach der Genehmigung der beiden erleichterten Revisionen durch den Stadtrat am 7. November 2022

Präsentationsbericht

Additive zum Präsentationsbericht 1 - 2 - 2a

PADD in Kraft


PLU-Verordnung


Zonierung-La Daille-Le Crêt
Zoning-Center-Station
Zoning-Laisinant-Fornet
Zoning-Legettaz-Chatelard-Manchet
Zonierung-Großes Gebiet


OAP: Orientations d'aménagement et de Programmation (Planungs- und Gestaltungsrichtlinien)


Liste der gemeinnützigen Dienstbarkeiten vom 29. Oktober 2021

Präfektoraler Erlass vom 6. August 2021

Gemeindeerlass vom 25. November 2021 über die Aktualisierung der PLU

Pläne der Servituten

Nach der Genehmigung der lokalen Werbeordnung (RLP) durch den Gemeinderat am 2. August 2021 wird dieses Dokument der PLU als Anhang beigefügt.


Urteil der Cour administrative d'appel de Lyon vom 19. November 2019

Mit einem Urteil vom 19. November 2019 änderte der Verwaltungsgerichtshof Lyon das Urteil des Verwaltungsgerichts Grenoble vom 6. November 2018, das den gesamten Plan local d'urbanisme (PLU), der am 19. Dezember 2016 durch einen Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurde, für nichtig erklärt hatte.

Die PLU vom 19. Dezember 2016 wurde daher wieder in Kraft gesetzt.

Das Gericht erklärte jedoch einige Bestimmungen dieser PLU für nichtig, nämlich :

- Artikel 2.2, der für die Zonen Ua, Ub, Uc und Ud der PLU-Verordnung gilt, bezüglich der Regeln für die Erweiterung von Wohnungen, die je nach Art der Wohnung (Einzel- oder Mehrfamilienhaus) unterschiedlich sind ;
- Sektoren der sozialen Mischung, die ausschließlich für Berufstätige bestimmt sind ;
- die maximale Höhe der Gebäude, die in der NA-Zone auf 15 Meter festgelegt wurde ;
- die Einstufung des Grundstücks AD 268 in die Zone Uch ;
- Vorschriften für Gebäude, die in den Sektoren 1 und 4 der OAP 7 renoviert werden können.

Ansonsten ist der PLU vom 19. Dezember 2016 daher auf dem Gebiet der Gemeinde voll anwendbar.

Urteil der Cour administrative d'appel de Lyon vom 19. November 2019

2 - Laufende Verfahren zur Anpassung der PLU

a) Generalüberholung der PLU

Der Gemeinderat genehmigte am 17. Dezember 2018 die Generalüberholung des Flächennutzungsplans (POS), die als Vorgabe für den Plan local d'urbanisme (PLU) gilt, -. Beschluss Nr. 2018.13.04. Im Folgenden sind weitere vom Gemeinderat verabschiedete Beschlüsse beigefügt.

- Beschluss Nr. 2020.02.10 über die erste Debatte über die allgemeinen Leitlinien des Entwurfs für nachhaltige Entwicklung (Projet d'aménagement et de développement durable, PADD).

- Beschluss Nr. 2020.10.06 über den Kenntnisstand zur Vorbereitung der neuen Debatte über die allgemeinen Leitlinien des Entwurfs für Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (PADD).

Für dieses Verfahren wird im Rathaus in der Abteilung für Stadtplanung ein Register ausgelegt, in dem während der gesamten Dauer der Konzertierung Stellungnahmen von interessierten Personen gesammelt werden können.

Am Donnerstag, den 8. Juli 2021, fand von 9.00 bis 11.00 Uhr im Kinosaal des Maison de Val eine öffentliche Sitzung statt, bei der das Projekt für nachhaltige Entwicklung und Raumplanung (Projet d'aménagement et de développement durable, PADD) in Anwesenheit des Planungsbüros "Espaces et mutations" erläutert wurde.

PLU-Newsletter

 

b) Änderung des allgemeinen Rechts Nr. 2 (Verordnung)

Eine Änderung Nr. 2 des PLU wird durch den Gemeindeerlass Nr. 2022.0197 vorgeschrieben, anbei

Diese Änderung zielt darauf ab :

  • In Artikel 2 der Zonen U und N unter bestimmten Bedingungen Arbeiten an bestehenden Gebäuden zulassen, die nicht mit den Vorschriften des Plan de Prévention des Risques Naturels Prévisibles (PPRNP) und/oder den Vorschriften des PLU übereinstimmen.
  • Erlauben Sie die Beibehaltung bestehender Rücksprünge, in Artikel 7 der Zonen U für bestehende Gebäude und im Fall von Abriss und Wiederaufbau.
  • Diese Änderung kann auch eine mögliche Korrektur von materiellen Fehlern und Klarstellungen verschiedener Regeln ermöglichen.

Fortsetzung folgt...

 

c) Änderung des allgemeinen Rechts Nr. 3

Eine Änderung Nr. 3 der PLU wird vorgeschrieben durch der Gemeinderatsbeschluss Nr. 2023.0012

Diese Änderung betrifft :

- Die Einrichtung eines neuen Sektors mit begrenzter Größe und Aufnahmekapazität (STECAL) auf dem Gebäude, das insbesondere das alte Schwimmbad umfasst (in den Sektoren Nr und Nsl zoniert), um den Bau eines Mehrzweckgebäudes mit einem Spiel- und Sportbereich zu ermöglichen. Diese Entwicklung erfordert sowohl eine angepasste Verordnung als auch eine Änderung der "Orientation d'Aménagement et de Programmation" (OAP n°3), die sich auf den Erhalt und die Aufwertung der Schneefront bezieht.

Fortsetzung folgt...

3 - Bereitstellung von Dokumenten nach der Genehmigung von Verfahren :

a) Leichte Revision Nr. 1

Am 7. November 2022 genehmigte der Gemeinderat die erleichterte Revision Nr. 1, die den Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Höhenrestaurants im Bereich des Lac de l'Ouillette zum Gegenstand hat.

Anbei finden Sie die verschiedenen Dokumente zu diesem Verfahren :

- Die Beschluss Nr. 2021.08.08 am 2. August 2021 vom Gemeinderat genehmigt, um diese vereinfachte Revision zu verordnen und die Modalitäten der Konzertierung festzulegen

- Die Beschluss Nr. 2021.11.05 genehmigt am 8. November 2021 durch den Gemeinderat bezüglich der Bilanz der Konzertierung und der Einstellung dieser erleichterten Revision. Anhänge zu diesem Beschluss : 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7

- Vom 27. Juni bis einschließlich 27. Juli 2022 fand eine öffentliche Anhörung statt: Der Bericht des Untersuchungsbeauftragten und seine Anhänge 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8

- Die Beschluss Nr. 2022.11.06 genehmigt am 7. November 2022 vom Gemeinderat über die Genehmigung dieser vereinfachten Revision und ihrer Anhänge : 1 - 2 - 3 - 3a - 4 - 5 - 6 - 7

 

b) Leichtere Revision Nr. 2

Am 7. November 2022 genehmigte der Gemeinderat die erleichterte Revision Nr. 2, die sich auf das Angebot an Bergrestaurants bezieht, um die bestehenden Bergrestaurants zu stärken, die Schaffung eines Bergrestaurants zu ermöglichen, die Neugestaltung und Stärkung eines Standorts mit der Schaffung eines Bergrestaurants und einer Touristenunterkunft, die Berücksichtigung der Realisierung eines Bergrestaurants sowie auf ein Parkplatzprojekt oberhalb von Le Fornet, um insbesondere den Parkplatzbedarf zu vergemeinschaften.

Anbei finden Sie die verschiedenen Dokumente zu diesem Verfahren :

- Die Beschluss Nr. 2021.08.09 genehmigt am 2. August 2021 vom Gemeinderat für die Verschreibung dieser erleichterten Revision und die Festlegung der Abstimmungsmodalitäten.

- Die Beschluss Nr. 2021.11.06 genehmigt am 8. November 2021 vom Gemeinderat bezüglich der Bilanz der Konzertierung und des Beschlusses der vereinfachten Revision Nr. 2 des PLU. Anhänge zu diesem Beschluss : 1 - 2 - 3A - 3B - 4 - 5 - 6.

- Eine relative öffentliche Untersuchung fand vom 27. Juni bis einschließlich 27. Juli 2022 statt: Der Bericht des Untersuchungsbeauftragten und seine Anhänge : 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8

 - Die Beschluss Nr. 2022.11.07 genehmigt am 7. November 2022 vom Gemeinderat über die Genehmigung dieser vereinfachten Revision und ihrer Anhänge : 1 - 2 - 3 - 3bis - 4 - 5 - 6 - 6bis - 7 - 8