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Wahlen

Um an politischen Wahlen teilnehmen zu können, muss man in die Wählerlisten eingetragen sein. Jeder Franzose, der volljährig wird, wird automatisch in die Wählerlisten eingetragen, sofern er zum Zeitpunkt seines 16. Lebensjahres die Schritte zur Volkszählung unternommen hat. Das Bürgermeisteramt informiert den neuen Wähler per Post über seine Eintragung, ohne dass er weitere Schritte unternehmen muss. Wenn die Eintragung jedoch nicht möglich war (verspätete Volkszählung, Umzug nach der Volkszählung, ...), müssen Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung selbst stellen.

Wahlen in Val d'Isère

Ablauf

Am Wahltag müssen die Wähler einen gültigen Ausweis vorlegen.

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • vom Vertreter des Staates ausgestellter Ausweis für Kommunalpolitiker mit Foto
  • Gesundheitskarte mit Foto
  • Carte du combattant in chamois oder tricolore
  • ziviler oder militärischer Invaliditätsausweis mit Foto
  • Personalausweis für Staatsbeamte mit Lichtbild
  • von den Militärbehörden ausgestellter Personalausweis oder Reiseausweis mit Lichtbild
  • von der SNCF ausgestellte "Carte de famille nombreuse" mit Foto
  • Führerschein
  • Jagdschein mit Lichtbild, ausgestellt von einem Vertreter des Staates
  • Verkehrsbuch, das vom Präfekten ausgestellt wird
  • als Identitätsnachweis dienende Empfangsbescheinigung, die im Austausch gegen die Ausweispapiere ausgestellt wird.

 


Wahlkarte: Was ist neu?

Neu in diesem Jahr ist ein QR-Code, der sich auf der ersten Seite befindet. (identisch für alle Karten und somit für alle Wähler. Es werden keine persönlichen Daten gesammelt).

Dieser QR-Code verweist auf die einzigartige Website www.elections.interieur.gouv.fr  Ihnen ermöglichen, :

  • Ihre Wahlsituation überprüfen ;
  • Ihr Wahllokal finden ;
  • sich online in die Wählerlisten eintragen lassen ;
  • einen Antrag auf Vollmacht stellen, wenn Sie am Wahltag nicht anwesend sind, sondern auch überprüfen, wem Sie eine Vollmacht erteilt haben oder wer Ihnen eine Vollmacht erteilt hat.

 

Die Wahlkarte enthält Ihre Identität (Name, Vorname), Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse, Ihre nationale Wählernummer und das Wahlbüro, dem Sie zugeordnet sind.

Um den Mitgliedern des Wahlbüros am Wahltag die Arbeit zu erleichtern, sollten Sie Ihre Wahlkarte und ein Ausweisdokument mitbringen.

 


Durch einen Bevollmächtigten wählen

Sie wissen bereits, dass Sie am Wahltag nicht vor Ort sein werden? Haben Sie Schwierigkeiten, sich fortzubewegen? Denken Sie an die Vollmacht und kommen Sie den Schritten zuvor. Seit dem 1. Januar 2022 können Sie einem Wähler, der nicht in Ihrer Gemeinde wählt, eine Vollmacht erteilen. Er muss sich jedoch in Ihr Wahllokal begeben, um an Ihrer Stelle zu wählen.

  • Sie können den Antrag auf Erteilung einer Vollmacht online ausfüllen. Formular herunterladen und drucken Sie es aus, bevor Sie es mit einem Ausweisdokument bei einer der genannten Behörden abgeben. Sobald das Formular datiert, abgezeichnet und mit einem Stempel versehen ist, wird es von der Behörde an den Bürgermeister weitergeleitet.
  • Sie können sich auch mit einem Ausweisdokument zur nächsten Gendarmerie, Polizeistation oder zum Landgericht begeben. Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie sich an das Konsulat oder die Botschaft wenden. Sie füllen dann vor Ort ein Formular für die Stimmabgabe in Vertretung aus, das folgende Angaben zum Bevollmächtigten enthält: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eine eidesstattliche Erklärung, in der der Grund für die Verhinderung angegeben ist. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Die Behörde, die Ihre Vollmacht erhalten hat, leitet diese an das Rathaus weiter. Der Bevollmächtigte erhält kein Papier.
  • Am Wahltag wird der Bevollmächtigte, der seinen eigenen Ausweis mitbringt, an Ihrer Stelle wählen. Wenn Sie am Wahltag schließlich doch anwesend sind und vor Ihrem Bevollmächtigten im Wahllokal erscheinen, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben.

Achtung! Ein und derselbe Bevollmächtigte kann nur eine einzige in Frankreich ausgestellte Vollmacht erhalten oder zwei Vollmachten, wenn eine (oder beide) im Ausland ausgestellt ist/sind.


Änderung der Adresse

Es ist wichtig, die Abteilung Allgemeine Verwaltung des Rathauses über alle Änderungen des Familienstands und/oder der Adresse zu informieren. Dazu genügt es, einen Nachweis, der nicht älter als drei Monate ist, am Empfang abzugeben oder per Post an die folgende Adresse zu schicken:

Rathaus von Val d'Isère
BP 295
73155 Val d'Isère cedex

Informationen

Leiterin der Abteilung

Lionel Renard

Kontaktieren Sie die Abteilung

+33 4 79 06 01 60
accueil@valdisere.fr

- Öffnungszeiten Winter
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

- Öffnungszeiten Zwischensaison und Sommer
Montag bis Mittwoch: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr


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