Alltägliches Leben

Finanzhilfen für energetische Renovierung

Die Heizkostenrechnung senken, die Wärmeleistung verbessern, die Klimaerwärmung bekämpfen... Dies sind alles Punkte, auf die die energetische Sanierung abzielt. Hier ist eine Liste der finanziellen Hilfen, die die Franzosen in Anspruch nehmen können, um die Kosten für die Bauarbeiten zu senken.


MaPrimeRénov'

Sie ersetzt die Steuergutschrift für den Energiewandel und die Anah-Beihilfen "Habiter mieux agilité". Diese Förderung steht allen Eigentümern unabhängig von ihrem Einkommen offen. Die Wohnung muss seit mindestens 15 Jahren gebaut worden sein oder seit mindestens zwei Jahren, wenn ein Ölkessel ersetzt wird. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Einkommen und dem ökologischen Gewinn der Arbeiten.

Stellen Sie Ihren Antrag direkt auf der : https://www.maprimerenov.gouv.fr/


MaPrimeRénov' Gelassenheit

Diese Finanz- und Beratungshilfe ermöglicht es Haushalten mit geringem Einkommen, bei ihrem Projekt zur energetischen Sanierung unterstützt zu werden.

Stellen Sie Ihren Antrag direkt auf der : https://monprojet.anah.gouv.fr/po/demarche/infos_po

Dazu müssen Sie sich zunächst ein persönliches Konto auf der Website einrichten, die den Hilfen der Agence nationale de l'habitat (Anah) gewidmet ist.

 


Das Öko-Darlehen zum Nullsatz

Mit diesem Zuschuss kann die energetische Renovierung von Wohnungen finanziert werden, ohne dass ein Liquiditätsvorschuss geleistet werden muss. Außerdem ist der Zinssatz für den Kredit gleich null und die Kreditsumme kann bis zu 50 000 Euro betragen.

Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Öko-Darlehens zum Nullsatz finden Sie auf der Website : https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F19905


Der Energiespar-Coup de pouce

Es ermöglicht allen Haushalten, Prämien zu erhalten, um bestimmte energetische Renovierungsarbeiten zu finanzieren (Heizung, Isolierung, glabile Renovierung usw.).

Stellen Sie Ihren Antrag direkt auf der : https://www.coupdepouceeconomiedenergie.fr/


Der Energiescheck

Diese namentlich gekennzeichnete Beihilfe hilft bei der Zahlung von Energierechnungen für die Wohnung und bei der Bewältigung des außergewöhnlichen Anstiegs der Energiepreise, insbesondere für Strom und Gas. Sein Betrag beläuft sich auf 100 €.

Der Energiescheck wird automatisch an Haushalte verschickt, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Eine staatliche Beihilfe ermöglicht es, die Kaufkraft von Haushalten mit geringem Einkommen zu unterstützen, indem ein Betrag zwischen 48€ und 277€ je nach Zusammensetzung des Haushalts und dessen Einkommen ausschließlich zur Bezahlung von Energierechnungen verwendet wird: Strom, Gas, Propangas, Heizöl, Holz, Energiesparmaßnahmen... Um sich zu bewerben förderfähigWenn Sie einen Stromtarif beantragen möchten, müssen Sie am 1. Januar des Vorjahres Mieter oder Eigentümer Ihrer Wohnung gewesen sein und im selben Jahr ein steuerliches Referenzeinkommen von weniger als 10 800 € für eine alleinstehende Person, 16 200 € für ein Ehepaar und 3 240 € pro unterhaltsberechtigter Person erzielt haben. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung können die Begünstigten im Falle eines Zahlungsverzugs die Stromleistung in der Wohnung aufrechterhalten und sind von den Einrichtungsgebühren befreit, die erhoben werden, wenn der neue Inhaber bei einem Umzug den Strom auf seinen Namen umstellt. Diese Gebühren betragen 14,18€ für Strom und 19,57€ für Gas und werden erhoben bei alle AnbieterSie können sich auch an einen anderen Anbieter wenden, egal ob es sich dabei um den etablierten oder einen alternativen Anbieter handelt.


Die Hilfe von Energieversorgungsunternehmen

Energieversorgungsunternehmen (EDF, Total usw.) bieten Hilfen für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen an (Diagnosen, Beratung, Prämien, zinsgünstige Darlehen usw.).


Die Mehrwertsteuer von 5,5%

Diese Förderung ermöglicht es, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % auf bestimmte Renovierungsarbeiten in Anspruch zu nehmen.

Finden Sie das Bescheinigungsformular auf die Website des öffentlichen Dienstes.


Die "Denormandie"-Steuerermäßigung

Sie ermöglicht Einzelpersonen, die eine renovierungsbedürftige Wohnung kaufen, eine Senkung der Einkommenssteuer.

Sie können mehr erfahren über die Website des öffentlichen Dienstes.


Die Befreiung von der Grundsteuer

Diese Hilfe kann Ihnen von Ihrer Gebietskörperschaft (Gemeinden, Departements usw.) angeboten werden, wenn Sie Energiesparmaßnahmen in Ihrer Wohnung durchführen. Sie kann Sie vorübergehend von der Grundsteuer befreien.


Mikro- oder Verbraucherkredite

Um eine Renovierung in der eigenen Wohnung durchzuführen, kann man auch einen Mikrokredit oder einen Verbraucherkredit bei Finanzinstituten beantragen.

Entdecken Sie die Plattform : https://finfrog.fr/micro-credit)


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