Alltägliches Leben

Für Berufstätige

Gewerbetreibende in Val d'Isère (Restaurants, Hotels, Geschäfte,...), die sich am Übergang der Region beteiligen möchten?!

Setzen Sie jetzt einfache, umsetzbare Aktionen in Gang!

Engagieren Sie sich für eine Anti-Verschwendungsstrategie!

Zum Beispiel die Anwendung Too Good To Go ermöglicht es Ihnen, Ihre Produkte, die kurz vor dem Verfallsdatum stehen oder unverkauft sind, zu sehr attraktiven Preisen anzubieten.

Weitere Tipps zu https://www.hautetarentaise.fr/2761-le-coin-des-pros.htm

Reduzieren Sie Ihren Müll und trennen Sie ihn

  • Verpackt ist sortiert! 

Seit 2023 alle Verpackungen werden sortiert ! Joghurt- und Sahnebecher, Schalen, Zahnpastatuben, Plastikfolien, Wurstverpackungen, Chipstüten, Blisterpackungen... gehen jetzt in den gelbe Tonne !

Tipp : Für professionelle Unterkunftsanbieter stehen Vorsortiertüten aus Kraftliner für Touristen zur Verfügung (um das Sortieren zu erleichtern). Konvention ansehen

  • Recycelt oder wiederverwendet

Die meisten Materialien können recycelt oder wiederverwendet werden. Geben Sie sie in MüllhaldeDas bedeutet, ihnen ein zweites Leben zu geben.

  • Zoom auf die Sammlung von gebrauchten Skiern

Die Abgabe von Skiern im Wertstoffhof ist für Gewerbetreibende nicht erlaubt. Sie werden gebeten, sich direkt an Tri ValleySie können sich auch an die lokale Wiederaufbereitungskette für diese Art von Material wenden und sich direkt in ihrem Geschäft abholen lassen: 04 79 37 97 96

Bilden Sie Fahrgemeinschaften!

Es gibt Apps für Fahrgemeinschaften im Alltag: blabla car daily, mov'ici,... Denken Sie daran, Ihre Mitarbeiter zu informieren.

Neu : Seit dem 1. Januar 2023 gewährt der Staat bis zu 100 € für alltägliche Fahrgemeinschaften : hier mehr erfahren

Wie funktioniert das?

  • Es ist ganz einfach, Sie müssen sich nur auf der Plattform BlaBlaCar Daily oder MOV'HIER anmelden und erhalten nach Ihrer ersten Fahrt eine erste Zahlung von 25 €.
  • Eine zweite Zahlung von 75€ erfolgt nach der 10. durchgeführten Fahrt.

Energie

  • Stellen Sie Ihren Gästen Plaids anstelle von Außenheizungen zur Verfügung

Seit dem 31. März 2022, laut Dekret Nr. 2022-452 vom 30. März 2022Die Nutzung von Heizungen oder Klimaanlagen im Freien auf öffentlichem Grund ist verboten.

  • Schalten Sie Ihre Werbeblöcke von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens aus.

Seit dem 05. Oktober 2022 müssen Lichtwerbungen von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden, gemäß dem Dekret Nr. 2022-1294 vom 05. Oktober 2022.

  • Lassen Sie Ihre Türen und Fenster nicht "weit offen".

 Ab dem 07. Oktober 2022 müssen Türen und Fenster, die nach außen führen, in Räumen, in denen marktbestimmte oder nichtmarktbestimmte tertiäre Tätigkeiten ausgeübt werden, geschlossen gehalten werden, sobald die Heizungs- (oder Kühlungs-) Systeme in Betrieb sind, je nach Erlass Nr. 2022-1295 vom 05. Oktober 2022.

  • Renovieren Sie Ihre Wohnungen

Alle Informationen hier.


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