Melden Sie Ihre Touristenunterkunft an!

Sie besitzen ein Touristenmöbel über Val-d'Isère und Sie es nicht seit dem 1.er Dezember 2023 ? Sie möchten Ihre Wohnung in eine möblierte Unterkunft für Touristen oder ein Gästehaus umwandeln oder Ihre Wohnung gelegentlich für eine kurze Zeit vermieten? 🏡

Sie müssen Ihre möblierte Ferienwohnung bei der Stadtverwaltung anmelden!

Hierfür gehen Sie auf die Déclaloc-Website und folgen Sie den Schritten, um Ihre Erklärung in 5 Minuten. ⏱️

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Sie möchten de weitere Informationen über die Steuererklärung oder die Kurtaxe ?

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