Wir sehen uns am 9. Juni zu den Europawahlen!

🗳️ Am 9. Juni finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Aber sind Sie bereit? 

9 Punkte, um das sicherzustellen : 

 

1 / Was sind die Europawahlen und wozu dienen sie? 

Alle fünf Jahre wählen die Bürger der Länder der Europäischen Union ihre Vertreter, die im Europäischen Parlament in Straßburg sitzen. 

Weitere Informationen :

 

2 / Wie und wann werden sie organisiert?
Die Wahl der französischen Vertreter findet am 9. Juni 2024 statt. Bei den Europawahlen gibt es nur einen Wahlgang.
In Val d'Isère befindet sich das Wahllokal im Gemeinderatssaal, Maison Marcel Charvin, rue de l'église.

 

3 /Warum wählen? 

Wählen ist ein Recht, es ist ein bürgerlicher Akt, der es ermöglicht, seine Vertreter bei einer Wahl zu bestimmen. In einer Demokratie ermöglicht dieses grundlegende Recht auf Partizipation die Ausübung der Staatsbürgerschaft, indem man an der Wahl seiner Vertreter teilnimmt.

 

4 / Wie ist meine derzeitige Wahlsituation? ➡️ Überprüfen Sie es online! ⬅️

 

5 / Wie kann ich mich für die Stimmabgabe bei den Europawahlen registrieren? 

Wenn Sie nicht bereits in die Wählerlisten eingetragen sind, um bei den Europawahlen 2024 zu wählen, müssen Sie sich registrieren lassen.

2 Optionen: 
- online bis zum 1. Mai 2024 : ICI
- indem Sie im Rathaus das herunterladbares Formular und Belege bis zum 3. Mai 2024 : 
    - französische Staatsbürger : ICI
    - EU-Bürger : ICI

 

6 / Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich anzumelden? 
Unter bestimmten Bedingungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, kann man die Eintragung in die Wählerlisten beantragen: 
-  Französischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Landes sein
-  Sie müssen in der Gemeinde, in der Sie sich anmelden, einen Wohnsitz haben, ansässig oder steuerpflichtig sein oder Geschäftsführer oder Aktionär einer Gesellschaft sein, die in der Gemeinde, in der Sie sich anmelden, steuerpflichtig ist. 
-  Am Tag vor der ersten Wahlrunde mindestens 18 Jahre alt sein
-  In Frankreich und seinem Herkunftsland im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein

 

7 / Besondere Situationen (Anmeldung bis zum 30. Mai) : 
- 18-jähriger Jugendlicher ohne Bürgerzählung
- Kürzlicher Umzug
- Jüngste Akquisition von die französische Staatsangehörigkeit
- Kürzlich wiedererlangtes Wahlrecht 

 

8 / Der Identitätsnachweis: eine rechtliche Verpflichtung 
Das Gesetz schreibt vor, dass nur die Wählerinnen und Wähler das Wahllokal betreten dürfen. Es können also nur Personen wählen, die einen Identitätsnachweis vorlegen.
Liste der zulässigen Identitätsnachweise : ICI

 

9 / Außerdem ist es entgegen der landläufigen Meinung gesetzlich nicht erlaubt, : 
-  Wählen Sie ohne Vorlage eines Identitätsnachweises, selbst wenn eine andere Person Ihre Identität bestätigt.
-  Wählen Sie, indem Sie Ihren Identitätsnachweis auf Ihrem Telefon vorzeigen oder eine Fotokopie vorlegen. 
(nur das Originaldokument ist verbindlich).

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits