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Alltägliches Leben
Eintragung in die Wählerliste
"Lassen Sie nicht zu, dass jemand für Sie entscheidet. » "Sie haben das Wort, stimmen Sie ab. » "Abstimmen ist lebenswichtig. » "Wahlprobleme sind behandelbar..."(Werbekampagnen gegen Wahlenthaltung 2002, 2004, 2013, 2015).
Ja, aber um an politischen Wahlen teilnehmen zu können, muss man in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Die Registrierung erfolgt automatisch für 18-Jährige, unter bestimmten Bedingungen, sowie für französische Staatsbürger, die ab 2019 die Staatsbürgerschaft erhalten.
Sie erfolgt im Rathaus während der Öffnungszeiten der Rezeption.
Wie funktioniert das?
Jeder Franzose, der volljährig wird, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, vorausgesetzt, er hat die folgenden Schritte durchgeführt Volkszählung zum Zeitpunkt seines 16. Geburtstages. Das Rathaus informiert den neuen Jungwähler per Post über seine Registrierung, ohne dass er selbst etwas unternehmen muss. Wenn die Registrierung jedoch nicht stattfinden konnte (späte Zählung, Umzug nach der Zählung, ...), ist es möglich, die Situation mit dem Rathaus zu regeln.
Wenn Sie sich in einer anderen Situation befinden (Umzug, Erstanmeldung...), müssen Sie die Initiative für die Anfrage ergreifen! Die Anmeldung ist ganzjährig entweder im Rathaus, online oder per Post möglich.
Alle Bedingungen für die Registrierung sind auf der Website angegeben. https://www.service-public.fr/
Änderung der Adresse
Jede Person, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss die Abteilung Allgemeine Verwaltung der Gemeinde über jede Änderung des Personenstands und/oder des Wohnorts informieren. Senden Sie dazu einfach diese Informationen und einen entsprechenden Nachweis der Anmeldung per Post oder per E-Mail an die Adresse Ihres Rathauses.