Verordnung und Antrag auf Telearbeit

Eingesetzt am 1.er September 2021 unterliegt die Telearbeit einem Regelung die den Rahmen für ihre Anwendung bildet.

Einige Tipps, um den Antrag ordnungsgemäß zu stellen :

1 Prüfen Sie zuallererst, ob Ihre Stelle für Telearbeit in Frage kommt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag gut begründen. Beispiele: punktuelle oder regelmäßige Telearbeit, um inhaltliche Dossiers voranzubringen, um Wege, Müdigkeit, Stress zu begrenzen, aus gesundheitlichen Gründen...

  2 Sobald Sie die Gründe für die Telearbeit formuliert haben, müssen Sie Ihren Antrag beim Abteilungsleiter einreichen. Es ist ratsam, die Regeln gemeinsam zu lesen, bevor Sie das Formular ausfüllen (Seiten 11 und 12 der Regeln). Der Antrag auf Telearbeit muss vom Abteilungsleiter und dem Generaldirektor bestätigt werden. Nach der Unterzeichnung muss das Formular an die Personalabteilung weitergeleitet werden.

3 Denken Sie daran, Ihren Wohngebäudeversicherungsnachweis mit der Klausel, die die Telearbeit berücksichtigt, beizufügen. Und ja! Sie müssen Ihren Versicherer im Vorfeld darüber informieren, dass Sie Telearbeit leisten. Er wird die geschützten Güter und im weiteren Sinne Ihren Gesamtversicherungsschutz im Rahmen dieser Telearbeit festlegen.

4 Vergessen Sie schließlich nicht, den Tag oder halben Tag der Telearbeit auf Ihrem Urlaubsblatt zu vermerken. Dies ermöglicht es der Personalabteilung, die Pauschale für die durch die Telearbeit entstandenen Kosten auf Ihrer Gehaltsliste hinzuzufügen. Tragen Sie einfach :

  • T für ½ Tag
  • TT für 1 Tag